Warum EU-Fahrzeuge?

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist frei. 

Für den Automarkt heißt das: Jeder Händler/Käufer kann sein Auto grundsätzlich überall in der EU erwerben.

Da die Automobilhersteller eine internationale Strategie der Preisdifferenzierung betreiben, werden Fahrzeuge in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Die Gründe hierfür sind u.a. unterschiedliche Mehrwert- und Luxussteuern, Kaufkraft und Währungen in den EU-Absatzländern! Eine Tageszulassung wirkt sich darüber hinaus preismindernd aus, wird in den allermeisten Fällen auch durch die Hersteller verlangt, bevor das Auto exportiert werden kann. Diese EU-Tageszulassung hat ansonsten keine Nachteile. Neue, die Fahrzeugtechnik betreffende Gesetze werden heutzutage grundsätzlich EU-weit beschlossen, somit sind technische oder qualitative Unterschiede zwischen den Herkunftsländern ausgeschlossen.

Die Hersteller-Garantie gilt per Gesetz europaweit mindestens 2 Jahre ab Erstzulassung und kann somit überall problemlos eingelöst werden. Bei den allermeisten unserer Angebote kaufen wir eine länger währende Werks-Garantie bei der Bestellung günstig mit ein, somit sind unsere Fahrzeuge zumeist mit 4 bis 5 Jahren Werks-Garantie versehen!   

DIESE GÜNSTIGEN VORAUSSETZUNGEN NUTZEN WIR FLEXIBEL FÜR UNSERE DIREKTIMPORTE UND BIETEN IHNEN NEUWAGEN MIT XXL-RABATT !!!         

Ob Wunschbestellungen, Vorlauf- oder Lagerfahrzeuge...

Bei uns ist dies alles inklusive, keine versteckten Kosten:
+ Überführung frei Reute bei Freiburg 
+ perfekt aufbereitetes Fahrzeug 
+ ausführliche Einweisung
+ Betreuung auch nach dem Kauf durch unseren Meister-Betrieb
+ Zulassungsservice deutschlandweit zum Händler-Selbstkostenpreis

Außerdem:

Autobesitzer haben die Wahl: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?

Seit 1. Juni 2010 kann jeder Autofahrer selbst entscheiden, ob er eine Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt mit der fälligen Inspektion oder notwendigen Reparaturen beauftragt. Dem Autofahrer bleibt die Entscheidung, ob er Original-Ersatzteile vom Autohersteller oder günstige Alternativen aus dem freien Ersatzteilhandel einbauen lässt.

Auf Grundlage der EU-weit gültigen GVO vom 1. Juni 2010 können Hersteller ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr an Reparaturen in einer Vertragswerkstatt knüpfen. Wer seinen Neuwagen termin- und fachgerecht bei einer freien Werkstatt warten lässt, behält seinen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.

Gesetzliche Gewährleistung vs. Hersteller-Garantie

Mit anderen Worten: Nach dem Kauf eines Neuwagen hat der Käufer 2 Jahre Garantie auf Sachmängel, geregelt in §437 BGB. Ein Beispiel: Sind die Bremsen beim Neuwagen nach 5.000 km verschlissen, ist das kein normaler Verschleiß sondern ein Mangel. Dafür muss der Verkäufer/Hersteller haften. Die Reparatur fällt in die gesetzliche Sachmängelhaftung und ist für den Käufer kostenlos. Zusätzlich bieten Autohersteller ihren Kunden Garantien auf bestimmte Teile oder eine bestimmte Kilometerlaufleistung an. Oft ist die gekoppelt an Bedingungen wie „Inspektion in einer Fachwerkstatt / Vertragswerkstatt“ o. ä.

Das Aber hierzu erklärt der ADAC am besten:

Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass solche Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.