Garantieleistungen
Immer abgesichert unterwegs.
Ab Werk: die Hersteller- bzw. Werksgarantie.
Sie erhalten Ihren EU-Neuwagen per Gesetz inkl. der Original Hersteller- bzw. Werksgarantie. Diese beträgt für alle Fahrzeuge mindestens 24 Monate, bei unseren Lager-Modellen kaufen wir oft Werksgarantie-Verlängerungen hinzu, dies wird in den Ausstttungsmerkmalen beschrieben.
Wenn Sie auf unserer Seite selbst konfigurieren, finden Sie eine Auswahlbox der optionalen Garantie-Verlängerungen.
Die Garantiedauer, der Garantieumfang und die Garantiebedingungen werden vom jeweiligen Fahrzeughersteller definiert, im Prinzip wird nur normaler Verschleiß ausgeschlossen. Wir, als Ihr Vertragspartner, können Ihnen einen Vertragspartner der jeweiligen Marke nennen und untersützen Sie gerne bei Garantiefällen.
EU-weite Hersteller- bzw. Werksgarantie.
Ob in Deutschland oder z. B. in Dänemark gebaut: EU-Neuwagen verfügen überall in der EU per Gesetz ab Werk über dieselbe Hersteller- bzw. Werksgarantie. Das heißt, eventuelle Garantieansprüche können Sie EU-weit bei allen Vertragspartnern des jeweiligen Herstellers einlösen.
Unser Angebot: die Anschlussgarantie bzw. Garantieverlängerung.
Um auch nach Ablauf der Hersteller- bzw. Werksgarantie weiterhin durch eine Garantie geschützt unterwegs zu sein, bieten wir Ihnen gerne eine entsprechende Verlängerung an. Selbstverständlich beraten wir Sie auch zu diesem Thema rundum kompetent.
Gebrauchtwagen: Hier stehen wir für die gesetzliche Gewährleistung ein, zusätzlich bieten wir auch Garantieleistungen von 12-24 Monate an!
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne persönlich für Sie da: Schreiben Sie uns eine office [ät] birkle [dot] net (Mail)!